NRW.BANK.Impuls KI

50 % Zuschuss für
Ihren KI-Einstieg.

Das Land NRW fördert KI-Beratung und -Erprobung im Mittelstand mit 50 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 25.000 € innerhalb von zwei Jahren. Wir prüfen ehrlich, ob Ihr Vorhaben passt — und begleiten Sie von der Use-Case-Schärfung bis zur Umsetzung.

50 % ZUSCHUSS max. 25.000 € innerhalb von 2 Jahren NRW.BANK.IMPULS KI · ANTRÄGE AB 17.08.2026
Anträge ab 17. August 2026 · digital über das Kundenportal der NRW.BANK · Vorlauf für Use-Case und Unterlagen einplanen

NRW.BANK.Impuls KI
in Zahlen

Die wichtigsten Eckdaten laut offizieller NRW.BANK-Produktseite — verbindlich sind Richtlinie und FAQ der NRW.BANK.

PunktDetail
Förderumfang50 % der förderfähigen Ausgaben
Förderhöhemax. 25.000 € innerhalb von 2 Jahren
Bagatellgrenze5.000 €
Projektlaufzeitsollte einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten
Wiederholunghöchstens zweimal durch dasselbe KMU innerhalb von zwei Jahren
Antragsberechtigtkleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
Antragstellungdigital über das Kundenportal der NRW.BANK, ab 17.08.2026
ZielEntscheidungsgrundlage für KI-Investitionen verbessern und die erfolgreiche Implementierung von KI-Systemen vorbereiten

Was gefördert wird

Gefördert werden insbesondere die Ausgaben für externe Beratungs- und Testdienstleistungen — also genau die Leistung, die wir erbringen.

Modul A · Beratung

  • Identifikation unternehmensspezifischer Anwendungsfelder und Erarbeitung von Zielen zur Anwendung von KI
  • Definition und Priorisierung konkreter Anwendungsfälle unter Berücksichtigung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen
  • Strukturen und Prozesse für ein effizientes Management von KI
  • Strukturen und Prozesse für den verantwortungsvollen Einsatz von KI

Modul B · Erprobung

  • Erstellung einer Testversion des KI-Systems
  • Durchführung des Tests: Erreicht das System den angestrebten Nutzen und erfüllt es Ihre Anforderungen?
  • In geringem Umfang auch Softwarelizenzen, Miete für Hardware und Zugang zu Testinfrastrukturen

Ist Ihr Vorhaben
förderfähig?

Sieben Fragen, 60 Sekunden. Sie bekommen sofort eine Einschätzung — und können sie direkt als Anfrage mitschicken.

Was typischerweise passt — und was nicht

Beispiele aus der Praxis. Die verbindliche Einordnung trifft immer die NRW.BANK.

Passt gut

  • Externe Beratung, um aus mehreren Ideen den einen tragfähigen KI-Use-Case zu machen (Modul A)
  • Ein KI-Assistent für Dokumenten- oder Angebotsauswertung wird testweise auf Ihren Daten erprobt (Modul B)
  • Pilot eines KI-Modells zur Bedarfs- oder Nachfrageprognose als Erprobung mit gemieteter Testinfrastruktur
  • Aufbau von Strukturen und Prozessen für den verantwortungsvollen KI-Einsatz (Modul A)

Passt eher nicht

  • Rein regelbasierte Automatisierung ohne KI-Anteil
  • Kauf eigener Hardware — förderfähig ist in geringem Umfang die Miete bzw. der Zugang zu Testinfrastruktur
  • Dauerbetrieb oder Skalierung eines bereits produktiven KI-Systems
  • Vorhaben unterhalb der Bagatellgrenze von 5.000 €
  • Auftrag vor dem Zuwendungsbescheid — das gefährdet die Förderung
  • Projekte, die deutlich länger als sechs Monate laufen

In sechs Schritten zur Förderung

Die Reihenfolge ist entscheidend — wer zu früh beauftragt, verliert den Anspruch.

  1. Kurz-Check. Gemeinsam klären wir in 30 Minuten, ob ein förderfähiger KI-Use-Case vorliegt. Wenn nicht, sagen wir Ihnen das ehrlich.
  2. Use-Case schärfen. Ziele, Datenlage und technische wie organisatorische Voraussetzungen klären (das ist bereits Modul-A-Inhalt).
  3. Angebot und Unterlagen. Wir bereiten ein antragsfähiges Angebot vor, das zu den Förderbedingungen passt.
  4. Antrag stellen. Sie beantragen digital über das Kundenportal der NRW.BANK (ab 17.08.2026).
  5. Zuwendungsbescheid abwarten. Vorher wird nichts beauftragt und nichts bestellt.
  6. Umsetzung starten. Beratung beziehungsweise Erprobung innerhalb von sechs Monaten.

Lassen Sie uns Ihren
Use-Case prüfen

Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Kostenlos und unverbindlich — auch wenn die Antwort am Ende „passt nicht" lautet.

Mit dem Absenden stimmen Sie zu, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeiten. Details in unserer Datenschutzerklärung. Das Ergebnis Ihres Selbst-Checks wird — sofern ausgefüllt — mitgesendet, damit wir Ihre Anfrage direkt einordnen können.

Wichtiger Hinweis: Diese Seite fasst öffentlich verfügbare Informationen der NRW.BANK zusammen und ist keine Förder- oder Rechtsberatung. Verbindlich sind allein die Richtlinie NRW.BANK.Impuls KI, die zugehörige FAQ und die Angaben der NRW.BANK. Zu beachten sind unter anderem die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK sowie die Anforderung, dass das Vorhaben einen klaren Fokus auf eine beabsichtigte KI-Anwendung hat und sich einem der Module zuordnen lässt. Ob ein konkretes Vorhaben gefördert wird, entscheidet allein die NRW.BANK — wir können und dürfen keine Bewilligung zusagen. Einzelfragen (etwa zur Bagatellgrenze, zu beihilferechtlichen Vorgaben oder zu konkreten Ausgabenarten) klären Sie bitte vor einer Beauftragung anhand der offiziellen Unterlagen oder direkt mit der NRW.BANK.

Quelle der hier genannten Eckdaten: NRW.BANK — Förderprodukt NRW.BANK.Impuls KI. Stand: August 2026.

Noch unsicher, ob Ihr
Vorhaben passt?

Rufen Sie uns an — 30 Minuten reichen meist, um zu klären, ob sich ein Antrag lohnt.

+49 155 60657823